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Fahrzeugtyp: Zweirädriges Kleinkraftrad / Moped, bis 50 cm³ Hubraum (Verbrenner) oder 4 kW Motorleistung (Elektro)
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Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
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Mindestalter: 15 Jahre (Führerscheinklasse AM, früher 16 Jahre)
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Führerschein: Klasse AM (auch enthalten in A, A1, A2 und B)
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Personenanzahl: Maximal 2 (Fahrer und Beifahrer)
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Gewicht: Keine spezielle Begrenzung
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Besonderheiten: Helmpflicht bei offenen Fahrzeugen. Zulassungsfrei, lediglich Versicherungskennzeichen erforderlich. Keine Kfz-Steuer und keine Hauptuntersuchung.
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Ausnahmen: Ältere Fahrzeuge vor 2002 dürfen bis 50 km/h fahren, Simson-Modelle aus der ehemaligen DDR bis 60 km/h.
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Fahrzeugtyp: Dreirädriges Kleinkraftrad („Minitrike“) mit bis zu 50 cm³ (Otto) oder 500 cm³ (Diesel) und maximal 4 kW Motorleistung
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Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
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Mindestalter: 15 Jahre (Führerscheinklasse AM)
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Führerschein: Klasse AM (auch enthalten in A, A1, A2 und B)
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Personenanzahl: Maximal 2 (Fahrer und Beifahrer)
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Gewicht: Maximal 270 kg fahrbereit
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Besonderheiten: Helmpflicht bei offenem Fahrzeug ohne Gurt oder Kabine. Zulassungsfrei, Versicherungskennzeichen erforderlich.
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Fahrzeugtyp: Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug („Mopedauto“ oder „Microcar“)
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Antrieb: Bis 50 cm³ (Otto) oder 500 cm³ (Diesel) bzw. elektrische Leistung bis 4–6 kW
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Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
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Mindestalter: 15 Jahre (Führerscheinklasse AM)
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Führerschein: Klasse AM (auch enthalten in A, A1, A2 und B)
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Personenanzahl: Maximal 2 (Fahrer und Beifahrer)
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Gewicht: Maximal 425 kg Leermasse
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Besonderheiten: Geschlossene Kabine mit Gurtpflicht, keine Helmpflicht. Zulassungsfrei, Versicherungskennzeichen erforderlich, keine Hauptuntersuchung. Steuerfrei.
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Hinweis: Die frühere Gewichtsgrenze von 350 kg wurde auf 425 kg angehoben (Übergangsregelung für ältere Fahrzeuge).
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Fahrzeugtyp: Schweres vierrädriges Leichtfahrzeug (z. B. sportliche Quads oder Fahrzeuge wie Renault Twizy 80)
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Leistung: Über 6 kW bis maximal 15 kW
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Höchstgeschwindigkeit: In der Regel über 45 km/h
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Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren)
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Führerschein: Klasse B
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Personenanzahl: In der Regel 2 (selten 3 oder 4, je nach Typgenehmigung)
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Gewicht: Maximal 450 kg (Personentransport) oder 600 kg (Gütertransport)
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Besonderheiten: Zulassungspflichtig mit amtlichem Kennzeichen, Kfz-Steuer und regelmäßiger Hauptuntersuchung. Kein Versicherungskennzeichen.
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Mit Führerschein AM dürfen Fahrzeuge der Klassen L1e, L2e und L6e bis 45 km/h gefahren werden.
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Mit Führerschein B dürfen zusätzlich Fahrzeuge der Klasse L7e sowie alle kleineren Klassen gefahren werden.
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Eine Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gibt es nicht.
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Fahrzeuge der Klassen L1e bis L6e sind zulassungsfrei, steuerfrei und HU-befreit (Versicherungskennzeichen).
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Fahrzeuge der Klasse L7e sind zulassungspflichtig, steuerpflichtig und HU-pflichtig.