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Übersicht der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L6e (bis 45 km/h, Deutschland) und L7e

 

L1e

  • Fahrzeugtyp: Zweirädriges Kleinkraftrad / Moped, bis 50 cm³ Hubraum (Verbrenner) oder 4 kW Motorleistung (Elektro)

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h

  • Mindestalter: 15 Jahre (Führerscheinklasse AM, früher 16 Jahre)

  • Führerschein: Klasse AM (auch enthalten in A, A1, A2 und B)

  • Personenanzahl: Maximal 2 (Fahrer und Beifahrer)

  • Gewicht: Keine spezielle Begrenzung

  • Besonderheiten: Helmpflicht bei offenen Fahrzeugen. Zulassungsfrei, lediglich Versicherungskennzeichen erforderlich. Keine Kfz-Steuer und keine Hauptuntersuchung.

  • Ausnahmen: Ältere Fahrzeuge vor 2002 dürfen bis 50 km/h fahren, Simson-Modelle aus der ehemaligen DDR bis 60 km/h.

L2e

  • Fahrzeugtyp: Dreirädriges Kleinkraftrad („Minitrike“) mit bis zu 50 cm³ (Otto) oder 500 cm³ (Diesel) und maximal 4 kW Motorleistung

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h

  • Mindestalter: 15 Jahre (Führerscheinklasse AM)

  • Führerschein: Klasse AM (auch enthalten in A, A1, A2 und B)

  • Personenanzahl: Maximal 2 (Fahrer und Beifahrer)

  • Gewicht: Maximal 270 kg fahrbereit

  • Besonderheiten: Helmpflicht bei offenem Fahrzeug ohne Gurt oder Kabine. Zulassungsfrei, Versicherungskennzeichen erforderlich.

L6e

  • Fahrzeugtyp: Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug („Mopedauto“ oder „Microcar“)

  • Antrieb: Bis 50 cm³ (Otto) oder 500 cm³ (Diesel) bzw. elektrische Leistung bis 4–6 kW

  • Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h

  • Mindestalter: 15 Jahre (Führerscheinklasse AM)

  • Führerschein: Klasse AM (auch enthalten in A, A1, A2 und B)

  • Personenanzahl: Maximal 2 (Fahrer und Beifahrer)

  • Gewicht: Maximal 425 kg Leermasse

  • Besonderheiten: Geschlossene Kabine mit Gurtpflicht, keine Helmpflicht. Zulassungsfrei, Versicherungskennzeichen erforderlich, keine Hauptuntersuchung. Steuerfrei.

  • Hinweis: Die frühere Gewichtsgrenze von 350 kg wurde auf 425 kg angehoben (Übergangsregelung für ältere Fahrzeuge).

L7e

  • Fahrzeugtyp: Schweres vierrädriges Leichtfahrzeug (z. B. sportliche Quads oder Fahrzeuge wie Renault Twizy 80)

  • Leistung: Über 6 kW bis maximal 15 kW

  • Höchstgeschwindigkeit: In der Regel über 45 km/h

  • Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren)

  • Führerschein: Klasse B

  • Personenanzahl: In der Regel 2 (selten 3 oder 4, je nach Typgenehmigung)

  • Gewicht: Maximal 450 kg (Personentransport) oder 600 kg (Gütertransport)

  • Besonderheiten: Zulassungspflichtig mit amtlichem Kennzeichen, Kfz-Steuer und regelmäßiger Hauptuntersuchung. Kein Versicherungskennzeichen.

Allgemeine Hinweise:

  • Mit Führerschein AM dürfen Fahrzeuge der Klassen L1e, L2e und L6e bis 45 km/h gefahren werden.

  • Mit Führerschein B dürfen zusätzlich Fahrzeuge der Klasse L7e sowie alle kleineren Klassen gefahren werden.

  • Eine Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gibt es nicht.

  • Fahrzeuge der Klassen L1e bis L6e sind zulassungsfrei, steuerfrei und HU-befreit (Versicherungskennzeichen).

  • Fahrzeuge der Klasse L7e sind zulassungspflichtig, steuerpflichtig und HU-pflichtig.

KI generierte Zusammenfassung

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